Energie-Intern

Montag 05. Februar 2018
Bild: www.irb.fraunhofer.de/

Fachbuchvorstellung: KOMPENDIUM Schimmel in Innenräumen

Erkennen, Bewerten und Sanieren

Bild: www.irb.fraunhofer.de/

Schädliche Mikroorganismen in Innenräumen gefährden die menschliche Gesundheit und zerstören Baustoffe. Frau Messal vermittelt umfassend und fundiert die Sachkunde zu Schimmelpilzbefällen in Innenräumen. Sie erläutert alle Schritte zur Erstellung eines Schadensgutachtens von der fachkundigen Probenentnahme über die mikrobielle Diagnostik, die relevanten chemisch-physikalischen Untersuchungsverfahren bis zur Interpretation der Befunde.

Bei Schimmelschäden sind außer Schimmelpilzen meistens auch Bakterien, Milben und Protozoen im Spiel. Die Bewertung des Schadensausmaßes hängt darüber hinaus von den Anforderungen an die Innenraumhygiene ab, die im »Schimmelleitfaden« des Umweltbundesamtes neu definiert wurden. Die Autorin erläutert die gesundheitlichen Aspekte sichtbarer und versteckter Schadensbilder. Sie diskutiert kritisch den neuen UBA-Leitfaden und geht auf rechtliche Aspekte ein, die sich oftmals aus Schimmelschäden ergeben. An Beispielen erläutert sie die Sanierung mikrobieller Schäden, beginnend bei Erstmaßnahmen, der Baustellenplanung über die Ausführung bis zur Nachuntersuchung. Dabei wägt sie alternative Sanierungstechniken ab und geht auch auf das wichtige Thema Arbeitsschutz ein. Möglichkeiten der Schimmelprophylaxe bei Neu- und Wiederaufbau vervollständigen den Maßnahmenkatalog.


Das »Kompendium Schimmel in Innenräumen« ist auch geeignet für die Qualifizierung zum Sachkundigen für das Erkennen, Bewerten und Sanieren von Schimmelpilzschäden in Innenräumen mit dem Schwerpunkt Holz- und Bautenschutz.

 

Der Inhalt des Kompendiums Schimmel in Innenräumen ist in folgende Themengebiete gegliedert:

  • Einleitung
  • Grundlagen
  • Ursachen von Feuchteschäden
  • Schadensbilder erkennen, Schäden suchen
  • Milrobielle Diagnostik und Probenahmestrategie
  • Bewertung von Schäden
  • Sanierung von mikrobiellen Schäden
  • Wiederaufbau
  • Berichte schreiben, Gutachten lesen

 

Kompendium Schimmel in Innenräumen
Erkennen, Bewerten und Sanieren
Constanze Messal
2018, 304 S., 280 Abb., 24 Tab., 30 Graf., Hardcover
Fraunhofer IRB Verlag
ISBN 978-3-8167-9313-7

 

Quelle:https://www.baufachinformation.de/

Sonntag 11. Mai 2014 | VPB
VPB

VPB: 15 Fragen und Antworten rund um den Energieausweis

seit 1. Mai ist die neue Energieeinsparverordnung EnEV 2014 in Kraft. Einer der Kernpunkte der neuen Verordnung ist der Energieausweis. Der VPB hat 15 Fragen und Antworten rund um den Energieausweis zusammengestellt.

VPB

seit 1. Mai ist die neue Energieeinsparverordnung EnEV 2014 in Kraft. Einer der Kernpunkte der neuen Verordnung ist der Energieausweis. Der Verband privatr Bauherren e.V. (VPB) hat 15 Fragen und Antworten rund um den Energieausweis zusammengestellt.

Sie finden sie unter http://www.vpb.de/faq-energieausweis.html




Auszug aus den Fragen/Antworten:

6. Frage:
Welcher Energieausweis wird benötigt?

Antwort:
Der Energiebedarfsausweis ist seit dem 1.10.2007 vorgeschrieben für alle Neubauten.

Der Energiebedarfsausweis ist weiter vorgeschrieben für alle Bestandsgebäude, die ab dem 1. 10. 2007 erheblich modernisiert oder erweitert wurden oder werden, wenn dabei Berechnungen zum Wärmebedarf für das gesamte Gebäude gemacht wurden oder werden.

Bei Verkauf und Vermietung älterer Gebäude ist der Energiebedarfsausweis vorgeschrieben, wenn:

Der Ausweis ab dem 1.10.2008 ausgestellt wurde und es ein Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen ist, bei dem der Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde und das Haus nicht den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung (vom 1.11.1977) entspricht oder wenigstens später nicht energetisch so verbessert wurde, dass es der Wärmeschutzverordnung (vom 1.11.1977) entspricht.

Im Übrigen herrscht Wahlfreiheit. Insbesondere bei Häusern mit mehr als fünf Wohnungen ist sowohl der Bedarfs- als auch der Verbrauchsausweis zulässig. 

weitere finden sie unter http://www.vpb.de/faq-energieausweis.html

VPB  

Mittwoch 27. November 2013 | Rainer Huth

EnEV2014 tritt zum 01.05.2014 in Kraft

Im Bundesanzeiger Nr. 67 (2013) Seiten 3951ff vom 21.11.2013 ist nun die Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung veröffentlicht worden. Damit tritt die EnEV 2014 gemäß Artikel 3, Abstatz 1 am 01.05.2014 in Kraft.

Die Bundesregierung hatte am 16.10.2013 die Novelle zur Energieeinsparverordnung (EnEV) (PDF: 4 MB) mit den vom Bundesrat vorgesehenen Änderungen beschlossen.

 

Im Bundesanzeiger Nr. 67 (2013) Seiten 3951ff vom 21.11.2013 ist nun die Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung veröffentlicht worden. Damit tritt die EnEV 2014 gemäß Artikel 3, Abstatz 1 de EnEV2014 am 01.05.2014 in Kraft.

Das Bundesgesetzblatt ist unter: www.bgbl.de abrufbar.

Rainer Huh
www.muenster-baut-neu.de

 

Mittwoch 16. Oktober 2013 | BMWI und BMVBS

Bundesregierung verabschiedet neue Energieeinsparverordnung (EnEV2014)

Die Bundesregierung hat heute die Novelle zur Energieeinsparverordnung (EnEV) (PDF: 4 MB) mit den vom Bundesrat vorgesehenen Änderungen beschlossen. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen...

Berlin, 16.10.2013: Die Bundesregierung hat heute die Novelle zur Energieeinsparverordnung (EnEV) (PDF: 4 MB) mit den vom Bundesrat vorgesehenen Änderungen beschlossen. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Die Novelle leistet hierzu einen bedeutsamen Beitrag.

Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer: "Die für das Gelingen der Energiewende wichtige Novellierung der EnEV ist damit erfolgreich abgeschlossen. Dies ist eine Novelle mit Augenmaß im Rahmen der wirtschaftlichen Vertretbarkeit. Eigentümern, Wirtschaft und Mietern werden keine untragbaren neuen Lasten aufgebürdet."Kernelement der Novelle ist eine Anhebung der Effizienzanforderungen für Neubauten um einmalig 25 Prozent ab 1. Januar 2016.

Bestandsgebäude sind von diesen Verschärfungen ausgenommen. Zudem wird die Bedeutung des Energieausweises als Informationsinstrument für die Verbraucherinnen und Verbraucher gestärkt.Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler: "Mit dem heutigen Beschluss setzt die Bundesregierung anspruchsvolle und zugleich wirtschaftlich vertretbare Standards für Neubauten. Ganz bewusst machen wir keine neuen Vorgaben für Bestandsbauten."

Mit der Novellierung der EnEV werden ein Beschluss der Bundesregierung zur Energiewende im Gebäudebereich sowie die europäische Gebäuderichtlinie vollständig umgesetzt. Der Bundesrat hatte am 11. Oktober 2013 der Vorlage der Bundesregierung weitgehend zugestimmt. Auf Wunsch des Bundesrates werden zusätzlich Effizienzklassen für Gebäude in Energieausweisen und Immobilienanzeigen eingeführt, um die Transparenz auf dem Immobilienmarkt weiter zu verbessern. Zudem sollen auf Verlangen des Bundesrates ab dem Jahr 2015 so genannte Konstanttemperatur-Heizkessel (Standard-Heizkessel, die ihre Temperatur nicht, wie modernere, der gefragten Heizleistung entsprechend anpassen) nach 30 Betriebsjahren stillgelegt werden. Ausgenommen sind selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser.

Die Betroffenen, insbesondere in der Bauwirtschaft, erhalten ausreichend Zeit, um sich auf die neuen Vorgaben der EnEV einzustellen. Sie treten im Wesentlichen erst sechs Monate nach der Verkündung, das heißt voraussichtlich im Frühsommer 2014 in Kraft.

Donnerstag 09. Mai 2013 | kfw
Foto: Stadt Münster

kfW-informiert: Weiterer Ausbau der Qualitätssicherung in den KfW-Programmen Energieeffizient Bauen und Sanieren

Zur Qualitätsverbesserung von Energieberatungen sowie energetischen Fachplanungen und Baubegleitungen für Sanierungen und Neubauten werden seit Ende 2011 Sachverständige in der Energieeffizienz-Expertendatenbank

für Förderprogramme des...

Foto: Stadt Münster

Informationen und Hinweise erhalten Sie heute zu folgenden Themen:

  1. Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung: Verbindliche Anwendung der Expertenliste ab 01.06.2013
  2. Energieeffizient Bauen und Sanieren: Verbindliche Anwendung der Expertenliste ab 01.02.2014
  3. Energieeffizient Bauen und Sanieren: Qualifizierung für Sachverständige durch Online-Seminare der KfW ab Juni 2013

Zur Qualitätsverbesserung von Energieberatungen sowie energetischen Fachplanungen und Baubegleitungen für Sanierungen und Neubauten werden seit Ende 2011 Sachverständige in der Energieeffizienz-Expertendatenbank für Förderprogramme des Bundes (BMVBS, BMWi, BAFA und KfW) unter der Webseite www.energie-effizienz-experten.de (nachfolgend: Expertenliste) angeboten. Bisher haben sich bereits mehr als 4.000 Experten in diese zentrale und qualitätsgesicherte Liste eintragen lassen. Zur weiteren Unterstützung der Qualitätssicherung wird die Anwendung der Expertenliste wie folgt ausgebaut:

 

1. Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung:
Verbindliche Anwendung der Expertenliste ab 01.06.2013
(Programm-Nr.: 431)

Für Sanierungsvorhaben in den Kredit- und Zuschussvarianten in den
KfW-Programmen Energieeffizient Sanieren (Programm-Nr.: 151/152,
167 und 430) können Bauherren eine zusätzliche Förderung für die energetische Fachplanung und Baubegleitung aus dem Zuschussprogramm Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung (Programm- Nr.: 431) in Anspruch nehmen.

Ab dem 01.06.2013 können für geförderte Sanierungsvorhaben (Antragstellung im KfW-Programm-Nr.: 151/152, 167 und 430) nur noch Sachverständige für eine Förderung der Baubegleitung ausgewählt werden, die in der Expertenliste eingetragen sind. Wenn Sachverständige noch nicht eingetragen sind und dies beabsichtigen, können sie nach dem 01.06.2013 eine Bestätigung zum
Förderantrag (Programm-Nr.: 151/152 und 430) ausstellen. Spätestens mit Antragstellung im Programm Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung müssen sie in der Expertenliste eingetragen sein. Wir weisen darauf hin, dass sich aus dem beschriebenen Verfahren kein Anspruch auf Eintragung ableiten lässt.

2. Energieeffizient Bauen und Sanieren:
Verbindliche Anwendung der Expertenliste voraussichtlich ab 01.02.2014 (Programm-Nr.: 151/152, 153 und 430)

Eine verbindliche Anwendung der Expertenliste in den Kredit- und
Zuschussvarianten in den KfW-Programmen Energieeffizient Bauen
und Sanieren (Programm-Nr.: 151/152, 153 und 430) wird Anfang
2014, voraussichtlich zum 01.02.2014, erfolgen. Als zeichnungsberechtigte Sachverständige für die Bestätigung zum Antrag bzw. nach Durchführung in den Kreditvarianten (Programm- Nr.: 151/152 und 153) und der technischen Bestätigung im Zuschussantrag sowie Verwendungsnachweis (Programm-Nr.: 430) sind dann nur noch Sachverständige aus der Expertenliste zugelassen.
Für die erforderliche fachliche Begleitung von KfW-Effizienzhäusern
55 und 40 werden dann die Sachverständigen aus den Kategorien
„Energetische Fachplanung“ und „Baubegleitung“ verbindlich.

Mit dieser langfristigen Ankündigung wollen wir interessierten Energieberatern
die Möglichkeit geben, sich für die Expertenliste zu qualifizieren
und eintragen zu lassen. Über weitere Konkretisierungen werden wir
Sie vorher unterrichten.

Informationen zur Eintragung in die Energieeffizienz-Expertendatenbank
für Förderprogramme des Bundes und Ansprechpartner für Ihre
Fragen finden Sie unter www.energie-effizienz-experten.de. Wir weisen
in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine Eintragung über
Referenzen nur noch bis zum 31.12.2013 möglich ist (gemäß Nr.
2.1.2.2 des Regelhefts).

3. Energieeffizient Bauen und Sanieren:
Qualifizierung für Sachverständige durch Online-Seminare der KfW ab Juni 2013

Die KfW bietet mit ihrer KfW-Akademie, ergänzend zu den Weiterbildungsangeboten der Kammern und sonstigen Fortbildungsinstituten,
Energieberatern die Möglichkeit, sich in kostenpflichtigen Tagesseminaren
über den Einsatz der KfW-Fördermittel zu informieren und auszutauschen.

Ab Juni 2013 können sich Energieberater auch über Online-Seminare
der KfW schulen lassen.

Beide Seminarformen werden als Fort- und Weiterbildung zur Eintragung
in die Expertenliste anerkannt. Dadurch unterstützt die KfW den Listungsprozess für die Sachverständigen in den KfW-Programmen Energieeffizient Bauen und Sanieren. Anmeldungen für die KfW-Akademie erfolgen unter www.kfw.de/akademie/architekten. KfW-Online- Seminare können ab Mai unter www.kfw.de/onlineseminare/architekten gebucht werden.

 

kfW-Rundschreiben vom 30.04.2013

 

Dienstag 15. Januar 2013

Energiesparmeister-Wettbewerb 2013 - startet

Klimaschutzkampagne und Bundesumweltministerium suchen das beste Schulprojekt in jedem Bundesland; Preise in Höhe von 50.000 Euro

Energiesparmeister-Wettbewerb 2013 startet
Klimaschutzkampagne und Bundesumweltministerium suchen das beste Schulprojekt in jedem Bundesland - Preise in Höhe von 50.000 Euro

Berlin, 08.01.2013 - Der Energiesparmeister-Wettbewerb für Schulen startet heute in die fünfte Runde. Zum fünfjährigen Jubiläum werden die Spielregeln komplett auf den Kopf gestellt: Erstmals zeichnet die vom Bundesumweltministerium geförderte Kampagne "Klima sucht Schutz" das beste Schulprojekt in jedem Bundesland aus. "In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass vor allem die regionale Strahlkraft der Gewinnerprojekte groß ist und dass diese helfen, neue Projekte zu initiieren", sagt Jurymitglied Johnny Strange, Sänger der Band Culcha Candela.

"Indem wir in jedem Bundesland einen Energiesparmeister auszeichnen, motivieren wir die Schulen in den verschiedenen Teilen Deutschlands noch zielgerichteter zum Mitmachen. Gleichzeitig haben wir so die Möglichkeit, noch mehr jungen Klimaschützern die Anerkennung zu geben, die ihr Engagement verdient", so Johnny Strange weiter. Die aktuelle Bewerbungsrunde läuft bis zum 13. März 2013. Auf der Wettbewerbsseite www.energiesparmeister.de können sich Schüler und Lehrer aller Schultypen bundesweit einzeln oder als Team bewerben.

Preise im Gesamtwert von 50.000 Euro winken

Ende März 2013 wählt eine Experten-Jury die 16 Finalisten aus, deren Engagement mit Geld- und Sachpreisen im Gesamtwert von insgesamt 50.000 Euro honoriert wird. Welche Schule den begehrten Titel "Energiesparmeister Gold" erhält und damit nicht nur Bundessieger wird, sondern auch ein zusätzliches Preisgeld gewinnt, entscheiden Lehrer, Schüler und deren Freunde via Internetabstimmung. Die Preisverleihung, zu der alle Finalisten eingeladen werden, findet Ende Mai 2013 auf der YOU, der Leitmesse für Jugendkultur in Berlin statt.

Zusätzlich zu den 16 Energiesparmeister-Titeln gibt es den Sonderpreis "Messbare Erfolge" zu gewinnen. Hier steht die Effizienz der Projekte im Mittelpunkt: Mit Hilfe eines eigens für Schulen entwickelten Energiesparkontos können Schüler und Lehrer genau überprüfen, wie stark sie den Energieverbrauch ihrer Schule senken. Das Projekt mit den höchsten Einsparerfolgen gewinnt. Der Sonderpreis "Messbare Erfolge" ist mit 1.000 Euro dotiert.

Paten aus Wirtschaft & Gesellschaft unterstützen Energiesparmeister

Neben Geld- und Sachpreisen werden die 16 Gewinner-Schulen mit einer Patenschaft eines Partners aus Wirtschaft und Gesellschaft belohnt. Die Paten unterstützen den Wettbewerb und stehen ihren Patenschulen während des finalen Online-Votings kommunikativ zur Seite. Die diesjährigen Paten des Wettbewerbs sind Albert Berner Deutschland GmbH, atmosfair gGmbH, Bionade GmbH, Bundesverband Solarwirtschaft e.V. im Rahmen der "Woche der Sonne", Cofely Deutschland GmbH, eins energie in sachsen GmbH & Co. KG, HORNBACH-Baumarkt-AG, mp-tec GmbH & Co. KG, Panasonic Marketing Europe GmbH, Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen und Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur. Zusätzlich unterstützen den Wettbewerb Adobe Systems, A&O HOTELS and HOSTELS Holding AG, Giant Deutschland GmbH und Messe Berlin GmbH. Als reichweitenstarke Medienpartner agieren das bundesweite Schülermagazin Spiesser, das Naturkostmagazin Schrot & Korn sowie die Lehrerzeitung MINT Zirkel. Desweiteren wird der Wettbewerb von Deutschlandradio Kultur mit der Berichterstattung in der Sendung "Kakadu" unterstützt.

Die Bewerbungsunterlagen sowie weitere Informationen zum Wettbewerb, zu den Projekten, der Jury und den Paten finden Sie unter http://www.energiesparmeister.de.

Über den Wettbewerb und die co2online gemeinnützige GmbH

Die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online mbH setzt sich für die Senkung des klimaschädlichen CO2-Ausstoßes ein. Mit interaktiven Energiespar-Ratgebern, einem Energiesparkonto, Heizspiegeln, einem Klima-Quiz sowie Portalpartnern aus Wirtschaft, Medien, Wissenschaft, Politik und Verwaltung motiviert sie den Einzelnen, mit aktivem Klimaschutz auch Geld zu sparen. co2online ist Träger der vom Bundesumweltministerium geförderten Kampagne "Klima sucht Schutz" (www.klima-sucht-schutz.de) und führt zum neunten Mal in Folge den erfolgreichen Energiesparmeister-Wettbewerb durch. Während der Wettbewerb zunächst Einzelpersonen auszeichnete, richtet er sich seit 2009 an herausragende Schul- und Schülerprojekte aus ganz Deutschland.

 

Steffi Sauerackerco2online gemeinnützige GmbHHochkirchstraße 910829 Berlin

 

 

Sonntag 30. Dezember 2012 | BMVBS-Online-Publikation

Ergänzungsuntersuchungen zum Wirtschaftlichkeitsgutachten für die Fortschreibung der Energieeinsparverordnung

Energiesparrechtliche Anforderungen müssen wirtschaftlich vertretbar sein. Bei Änderungen des Anforderungsniveaus der Energieeinsparverordnung werden deshalb regelmäßig Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchgeführt.

BMVBS-Online-Publikation 30/12
Hrsg.: Bundesministerium für Bau-Stadt- und Raumforschung im
Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Dezember 2012

Juni 2001: Untersuchung zur weiteren Verschärfung der energetischen Anforderungen an Gebäude mit der EnEV 2012 - Anforderungsmethodik, Regelwerk und Wirtschaftlichkeit

Energiesparrechtliche Anforderungen müssen wirtschaftlich vertretbar sein. Bei Änderungen des Anforderungsniveaus der Energieeinsparverordnung werden deshalb regelmäßig Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchgeführt. Dabei spielt in zunehmendem Maße auch die Methodik, mit der solche Anforderungen formuliert sind, sowie ihr Zusammenspiel (Haupt-, Nebenanforderungen) eine Rolle. Im vorliegenden Projekt wurden für die Novellierung 2012 beide Aspekte zusammenhängend untersucht. Dabei war vor allem bei Nichtwohngebäuden auch der Einfluss der Neufassung der Berechnungsregeln (DIN V 18599) zu brücksichtigen.

Untersuchung vom Juni 2012

 

Bei diesem Vorhaben handelt es sich um ein Ergänzungsgutachten zum Referentenentwurf für die Energieeinsparverordnung vom 15. Oktober 2012. Mit Vorlage des Referentenentwurfes haben sich maßgebliche Änderungen ergeben, die eine Ergänzung des Wirtschaftlichkeitsgutachtens erforderlich machten. Die gegenüber der Ursprungsuntersuchung maßgeblichen Änderungen werden im Ergänzungsgutachten mit den Ergebnissen der Neuberechnungen zusammenfassend dargestellt.

Wissenschaftliche Begleitung
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)

Bearbeitung
Ingenieurbüro Prof. Dr. Hauser GmbH, Kassel
Prof. Dr. Anton Maas (Projektleiter)
Fraunhofer-Institut für Bauphysik, Abteilung Wärmetechnik, Stuttgart
Hans Erhorn, Dr. Jan de Boer
ITG Institut für Technische Gebäudeausrüstung Dresden
Prof. Dr. Bert Oschatz
schiller-engineering, Hamburg
Heiko Schiller
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Berlin
André Hempel, Dr. Jürgen Stock

Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, Bonn
Andrea Vilz andrea.vilz(at)bbr.bund.de

Hinweis: Ergänzungsvorhaben zum Gutachten:
Untersuchung zur weiteren Verschärfung der energetischen Anforderungen an Gebäude mit der EnEV 2012 - Anforderungsmethodik, Regelwerk und Wirtschaftlichkeit.
BMVBS-Online-Publikation 05/2012, Hrsg.: BMVBS, Juni 2012
>> weitere Informationen

 

Dateien:
2013_01_wirtschaftlichkeit_bund.pdf8.7 M

Dienstag 20. November 2012 | Andreas Deppe - Planungsbuero ENTECH
Energieberater Andreas Deppe; Foto: Stadt Münster

Der Daumen geht nach unten zur aktuellen BAFA-Richtlinie!

Stand seit über 15 Jahren die Entwicklung von einzelnen Maßnahmen und Maßnahmenpaketen unter Berücksichtigung der spezfischen Gebäudeanforderungen und Kundenwünsche im Vordergrund, geht es jetzt primär darum, förderfähige KfW-Effizienzhausniveaus...

Energieberater Andreas Deppe; Foto: Stadt Münster

Münster, 20.11.2012: Stand seit über 15 Jahren die Entwicklung von einzelnen Maßnahmen und Maßnahmenpaketen unter Berücksichtigung der spezfischen Gebäudeanforderungen und Kundenwünsche im Vordergrund, geht es jetzt primär darum, förderfähige KfW-Effizienzhausniveaus darzustellen und KfW-Kredite zu verkaufen:"Im Beratungsbericht ist aufzuzeigen, wie das Beratungsobjekt durch energetische Sanierung sowohl in einem Zug als auch schrittweise auf ein von der Kreditanstalt für Wiederaufbau - KfW - gefördertes Effizienzhausniveau gebracht werden kann."

>> Link zur aktuelle BAFA-Richtlinie 2012

 

Ja, das lehne ich in dieser Form ab. Eine Energieberatung hat sich im Sinne des Kunden und Gebäudes um die Effizienz von Maßnahmen zu kümmern und zwar zunächst unabhängig von dem Einfluss von Fördergeldern. Dies führt zu vernünftigen Entscheidungen und guten Beratungsqualitäten. Wenn dann Wege und Pakete geschnürt sind, dann muss natürlich auch eine fördertaktische Optimierung und ggfs. Anpassung erfolgen. Aber doch nicht alles auf einmal auf hundert Berichtsseiten!

Die Kunden benötigen nach der Beratung doch erst einmal Zeit, Recherchearbeit, Bankgespräche etc., um aus Ihrer eigentlichen Verbesserungsidee, optimiert und ergänzt um die Ideen aus der Energieberatung und möglicherweise "hochgezogen" auf ein Effizienhaus die Finanzierung etc. zu prüfen!Gegen verpflichtende hochwertige und anspruchsvolle technische Anforderungen habe ich nichts einzuwenden (Solar, Biomasse etc. mussten gerechnet werden). Gerade das ist ja das qualitativ Hochwertige an der BAFA-Energieberatung: die "Zwangs"-Gesamtanalyse des Gebäudes.Aber die Zwangsberücksichtigung u.a von KfW-Krediten lehne ich ab. Wie unabhängig sind denn dann die Beratungsaussagen? Werden hier nicht - und das ist die neue "Qualität" der Anforderungen - Beratungsprodukte gekoppelt: die unabhängige umfassende Enerigeberatung gibt's nur noch im Doppelpack mit KfW-Produkten!?

Aktuelle KfW-Zinsbedingungen und -konditionen sowie weitere Förderprogramme müssen in die Wirtschaftlichkeitsanalysen, die grundlegend sind für die Priorisierung von Maßnahmen, einbezogen und schriftlich dokumentiert werden. Ganz abgesehen davon, daß insbesondere das Markanreizprogramm des Bundes, welches auch verpflichtend einzupflegen ist, für die Frage der Finanzierung von Maßnahmen aufgrund der Beantragungsstruktur (Antragstellung nach Inbetriebnahme!) völlig untauglich ist: das Mindesthaltbarkeitsdatum der Berichte verkürzt sich auf wenige Tage!

Völlig unklar ist auch das diffuse Gemenge an Anforderungen und/oder Hinweisen/Hilfen aus einer Richtlinie, einer Checkliste, einem Musterbericht und einer Ergänzung dazu "zur Ermittlung des Zinsvorteils von KfW-Förderkrediten", die eine Art Schnellfortbildung zum Bank-, Steuer- und Finanzierungsberater sowie Wirtschaftmathematiker darstellt. Was genau ist denn jetzt verbindlich für den Erhalt des Zuschusses? Wie findet denn der Prüfer die Textstelle in 130 Seiten Bericht, in der begründet wird, warum ein Effizienhaus nicht wirtschaftlich vertretbar ist?"Dabei ist es unbeachtlich, ob der Beratungsempfänger aktuell die Sanierung auf ein derartiges energetischesNiveau anstrebt. Wenn im Bericht dargelegt werden kann, dass ein förderfähiges KfW-Effizienzhausniveau imEinzelfall nicht wirtschaftlich erreichbar ist, steht dies einer Förderung nicht entgegen."

Hinzukommt, daß meines Wissens nicht ein Softwarehersteller Berichte liefert, die wirklich BAFA-konform sind! Warum lässt man nicht eine Übergangskulanzregelung zu?

Der Energieberatermarkt wird sich zudem stark bereinigen: die Energieberatung wird ausweichen in den nicht "zertifizierten", nicht BAFA-geförderten Bereich und sich damit keinen Qualitätsreglementierungen mehr unterziehen."

Andreas Deppe

Planungsbuero ENTECH
Tel 0251 961 9967 0
Fax 0251 961 9967 1
www.entech-deppe.de

Foto: Stadt Münster

Montag 05. November 2012 | Rainer Huth - www.ib-huth.de
Rainer Huth - www.ib-huth.de

Themenabend DIN 1946-6: Ist die Verantwortungsübernahme - dem Mieter zu Lüften - ein für den Vermieter (und für die Planer) tragbares Risiko?

Beim Sachverständigentreffen in Münster erfolgte zur DIN 1946-6:2009-05: "Raumlufttechnik - Teil 6: Lüftung von Wohnungen – Allg...." ein Erfahrungsaustausch. Der Sachverständige Rainer Huth hielt zu dem Thema einen...

Rainer Huth - www.ib-huth.de

Münster, 05.11.2012: Beim Sachverständigentreffen in Münster erfolgte zur

DIN 1946-6:2009-05: Raumlufttechnik - Teil 6: : Lüftung von Wohnungen – Allgemeine Anforderungen, Anforderungen zur Bemessung, Ausführung und Kennzeichnung, Übergabe/Übernahme und Instandhaltung

ein Erfahrungsaustausch. Der Sachverständige Rainer Huth hielt zu dem Thema einen Einführungsvortrag. Hauptkritikpunkt den Rainer Huth an der Norm sieht, ist:

  • das propagiert wird, dass mit ihr ein nutzerunabhängiges Lüften erreicht wird,
  • dies aber zumindest im Teilbereich der Norm, die sich auf die freie Lüftung bezieht, nach Überzeugung von Rainer Huth nicht erreicht wird.

Es erfolgt unter Umständen mit der Anwendung der Norm eine Verschiebung der Verantwortlichkeit für das Lüften, die weder vom Vermieter noch vom Planer getragen werden kann.

In der Konsequenz steht die DIN 1946-6 der weitern energetischen Sanierung im Weg, da das Risiko - dem Mieter zu Lüften - kaum zu tragen ist.

Danach erfolgte eine angeregte Diskussion.

Einhellige Meinung unter den Fachläuten war, dass die DIN 1946-6 derzeit nicht als allgemein anerkannte Regel der Technik angesehen werden kann. Demnächst plant Rainer Huth eine ausführlichere Veröffentlichung zu diesem Thema.

Zunächst sei an dieser Stelle auf kritische Veröffentlichungen anderer Autoren zur DIN 1946-6 verwiesen:

  1. Oster, Bredemeyer: Wird Wohnungslüftung
    Vermietersache? Kritische Anmerkungen zur DIN 1946-6
    »Lüftung von Wohnungen« - Der Bausachverständige 06/2010
    [download ...pdf]
  2. Oster, Bredemeyer: Erwiderung zur Stellungnahme des
    Herrn Westfeld zu unserem Artikel:
    Wird Wohnungslüftung Vermietersache? - Der Bausachverständige 0/2011
    [download....pdf]
  3. Nadler: Lüftungskomponenten nach DIN 1946-6 - TAB 05/2011
    [download....pdf]
  4. Nadler: Wohnungslüftung nach DIN 1946-6:
    Eine kritische Betrachtung
    GG-Vortrag auf der bautec 2012
    [download....pdf]
  5. Nader: DIN 1946-6 – Anerkannte Regel der Technik?
    GI (2011) Heft 6, Seite 28-301
    [download....pdf]

Ich bedanke mich bei o.g. Autoren für die bereitgestellten Artikel. Neben der geplanten eigen Veröffentlichung bin ich auch an weiteren Artikeln -gerne auch von den Verfassern oder/und Verfechtern der DIN 1946-6 - zu diesem Thema interessiert und freue mich auf eine spannende Diskussion.

Rainer Huth
www.ib-huth.de

Rainer Huth ist von der IHK Nord Westfalen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Stahlhochbau und für Schäden an Gebäuden und Inhaber eines Ingenieurbüros in Münster

Montag 05. November 2012 | Rainer Huth - www.ib-huth.de
Rainer Huth - www.ib-huth.de

Themenabend DIN 1946-6: Ist die Verantwortungsübernahme - dem Mieter zu Lüften - ein für den Vermieter (und für die Planer) tragbares Risiko?

Beim Sachverständigentreffen in Münster erfolgte zur DIN 1946-6:2009-05: "Raumlufttechnik - Teil 6: Lüftung von Wohnungen – Allg...." ein Erfahrungsaustausch. Der Sachverständige Rainer Huth hielt zu dem Thema einen...

Rainer Huth - www.ib-huth.de

Münster, 05.11.2012: Beim Sachverständigentreffen in Münster erfolgte zur

DIN 1946-6:2009-05: Raumlufttechnik - Teil 6: : Lüftung von Wohnungen – Allgemeine Anforderungen, Anforderungen zur Bemessung, Ausführung und Kennzeichnung, Übergabe/Übernahme und Instandhaltung

ein Erfahrungsaustausch. Der Sachverständige Rainer Huth hielt zu dem Thema einen Einführungsvortrag. Hauptkritikpunkt den Rainer Huth an der Norm sieht, ist:

  • das propagiert wird, dass mit ihr ein nutzerunabhängiges Lüften erreicht wird,
  • dies aber zumindest im Teilbereich der Norm, die sich auf die freie Lüftung bezieht, nach Überzeugung von Rainer Huth nicht erreicht wird.

Es erfolgt unter Umständen mit der Anwendung der Norm eine Verschiebung der Verantwortlichkeit für das Lüften, die weder vom Vermieter noch vom Planer getragen werden kann.

In der Konsequenz steht die DIN 1946-6 der weitern energetischen Sanierung im Weg, da das Risiko - dem Mieter zu Lüften - kaum zu tragen ist.

Danach erfolgte eine angeregte Diskussion.

Einhellige Meinung unter den Fachläuten war, dass die DIN 1946-6 derzeit nicht als allgemein anerkannte Regel der Technik angesehen werden kann. Demnächst plant Rainer Huth eine ausführlichere Veröffentlichung zu diesem Thema.

Zunächst sei an dieser Stelle auf kritische Veröffentlichungen anderer Autoren zur DIN 1946-6 verwiesen:

  1. Oster, Bredemeyer: Wird Wohnungslüftung
    Vermietersache? Kritische Anmerkungen zur DIN 1946-6
    »Lüftung von Wohnungen« - Der Bausachverständige 06/2010
    [download ...pdf]
  2. Oster, Bredemeyer: Erwiderung zur Stellungnahme des
    Herrn Westfeld zu unserem Artikel:
    Wird Wohnungslüftung Vermietersache? - Der Bausachverständige 0/2011
    [download....pdf]
  3. Nadler: Lüftungskomponenten nach DIN 1946-6 - TAB 05/2011
    [download....pdf]
  4. Nadler: Wohnungslüftung nach DIN 1946-6:
    Eine kritische Betrachtung
    GG-Vortrag auf der bautec 2012
    [download....pdf]
  5. Nader: DIN 1946-6 – Anerkannte Regel der Technik?
    GI (2011) Heft 6, Seite 28-301
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Ich bedanke mich bei o.g. Autoren für die bereitgestellten Artikel. Neben der geplanten eigen Veröffentlichung bin ich auch an weiteren Artikeln -gerne auch von den Verfassern oder/und Verfechtern der DIN 1946-6 - zu diesem Thema interessiert und freue mich auf eine spannende Diskussion.

Rainer Huth
www.ib-huth.de

Rainer Huth ist von der IHK Nord Westfalen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Stahlhochbau und für Schäden an Gebäuden und Inhaber eines Ingenieurbüros in Münster