Ideen-Forum - Bauteile - Balkone / Geländer

Freitag 16. Januar 2015 | Rainer Huth
Einsturz eines Giebels infolge Ausschachtungen im Gründungsbereich

Schäden bei Ausschachtungen im Gründungsbereich von Bauwerken

 

Für dieses Thema nicht sensibilisierte Bauherren, Planer, Bauleiter oder ausführende Unternehmen gehen oft zu blauäugig an Ausschachtungen im Gründungsbereich von bestehenden Gebäuden heran.

Einsturz eines Giebels infolge Ausschachtungen im Gründungsbereich

Für dieses Thema nicht sensibilisierte Bauherren, Planer, Bauleiter oder ausführende Unternehmen gehen oft zu blauäugig an Ausschachtungen im Gründungsbereich von bestehenden Gebäuden heran.

Das Foto zeigt den Giebeleinsturz eines noch bewohnten Wohnhauses in Leipzig infolge Gründungsarbeiten. Zum Glück gab es in diesem Fall keine Personenschäden.

Arbeiten, bei denen diese Problematik zu beachten ist, sind zum Beispiel:

  • Grundungsarbeiten neben einem bestehenden Gebäude
  • Tieferlegung der Kellersohle in einem bestehenden Gebäude

Es reicht für Schäden schon aus, wenn auf einer größeren Länge neben einem vorhandenen Fundament Ausschachtungen bis zur Unterkante der Gründung vorgenommen werden. Der Baugrund unter dem vorhandenen Fundament weicht hierbei seitlich in die neue Baugrube aus. Das Fundament setzt sich entsprechend und es kommt zu Schäden an dem bestehenden Gebäude. Fachleute sprechen hier von Grundbruch. In der Folge können, wie in dem rechten Bild ganze Giebel einstürzen.

In der DIN 4123 [1] wird folgendes vorangestellt:

  • Entsprechende Arbeiten dürfen nur von Planern und Baufirmen geplant und ausgeführt werden, die wissen, wie es geht.
  • Unterfangungen bedürfen einer sorgfältigen Planung, Bauleitung und Ausführung
  • Und selbst bei sorgfältigster Ausführung können Schäden und Risse an den zu unterfangenden Gebäuden nicht ausgeschlossen werden.

Gehen Sie bitte an solche Aufgabenstellungen nicht blauäugig heran und binden Sie rechtzeitig geeignete Fachleute ein.

  1. Literaturhinweise:DIN 4123 (2000-09) "Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen im Bereich bestehender Gebäude"
  2. Kaiser, J.; Rizkallah; "Planungs- und Ausschreibungsfehler bei berkömmlichen Bauwerksunterfangungen" - IFB Institut für Bauforschung e.v. - Informationsreihe Heft 17

Dienstag 23. Dezember 2014 | Rainer Huth
Grafik: beuth-Verlag

Fachbuchvorstellung: Lein, Wolf: Erhöhter Schallschutz im Wohnungsbau - Kommentar zu VDI 4100:2012-10

Die VDI 4100:2012-10: "Schallschutz im Hochbau - Beurteilung und Vorschläge für erhöhten Schallschutz" bietet eine Grundlage, auf der Anforderungen an den erhöhten Schallschutz definiert und dann bei der Planung und Ausführung umgesetzt...

Grafik: beuth-Verlag

Die DIN 4109:1989 "Schallschutz im Hochbau" und insbesondere das Beiblatt 2 zur DIN 4109 ist heute in vielen Teilen nicht mehr als allgemein anerkannte Regel der Technik. Die Neufassung der DIN 4109 steckt jedoch scheinbar fest. Der Kommentar liefert wichtige Hintergrundinformationen zur Entstehung der Richtlinie VDI 4100 und nimmt auch Bezug auf die Normenentwicklung der DIN 4109 sowie der zu erreichenden Schutzziele und bietet Hilfen bei der Planung des erhöhten Schallschutzes. Anhand vieler praxiserprobter Baubeispiele wird gezeigt, wie die Empfehlungen für einen höheren Schallschutz im Wohnungsbau bautechnisch zu realisieren sind. Der Originaltext der Richtlinie ist grau unterlegt im Text enthalten und wird abschnittsweise kommentiert. Darüber hinaus werden die Unterscheidungsmerkmale zur DIN 4109 sowie die Neuerungen im Vergleich zur VDI 4100 von 2007 erläutert. Die Originaltexte der VDI 4100 sind im Kommentar grau hinterlegt, so dass auch immer der Richtlinientext vorliegt.

Schwerpunkte der Kommentierung:

  • Schallschutzstufen gegenüber fremden Wohnungen
  • Empfehlungen für die Schallschutzstufen 
  • Verbesserter Schallschutz innerhalb von Wohnungen
  • Vereinbarungen zum baulichen Schallschutz
  • Planung des Schallschutzes und der Schalldämmung

Das Buch wendet sich an Planer, Architekten, ausführende Firmen, Hersteller von Bauprodukten, akustische Berater, Bauherrn/Eigentümer sowie Investoren und Betreiber/Verwalter.


Peter Lein, Oliver Wolff
Beuth Kommentar
Erhöhter Schallschutz im Wohnungsbau - Kommentar zu VDI 4100:2012-10
1. Auflage2014, ca. 192 Seiten, A4, Borschiert
ca. 44,00 EUR
ISBN 978-3-410-24255-0
www.beuth.de

Auch erhältlich als
E-Kombi (Buch+E-Book): ca. 57,20 EUR

 

 

Dienstag 23. Dezember 2014 | Rainer Huth
Grafik: beuth-Verlag

Fachbuchvorstellung: Lein, Wolf: Erhöhter Schallschutz im Wohnungsbau - Kommentar zu VDI 4100:2012-10

Die VDI 4100:2012-10: "Schallschutz im Hochbau - Beurteilung und Vorschläge für erhöhten Schallschutz" bietet eine Grundlage, auf der Anforderungen an den erhöhten Schallschutz definiert und dann bei der Planung und Ausführung umgesetzt...

Grafik: beuth-Verlag

Die DIN 4109:1989 "Schallschutz im Hochbau" und insbesondere das Beiblatt 2 zur DIN 4109 ist heute in vielen Teilen nicht mehr als allgemein anerkannte Regel der Technik. Die Neufassung der DIN 4109 steckt jedoch scheinbar fest. Der Kommentar liefert wichtige Hintergrundinformationen zur Entstehung der Richtlinie VDI 4100 und nimmt auch Bezug auf die Normenentwicklung der DIN 4109 sowie der zu erreichenden Schutzziele und bietet Hilfen bei der Planung des erhöhten Schallschutzes. Anhand vieler praxiserprobter Baubeispiele wird gezeigt, wie die Empfehlungen für einen höheren Schallschutz im Wohnungsbau bautechnisch zu realisieren sind. Der Originaltext der Richtlinie ist grau unterlegt im Text enthalten und wird abschnittsweise kommentiert. Darüber hinaus werden die Unterscheidungsmerkmale zur DIN 4109 sowie die Neuerungen im Vergleich zur VDI 4100 von 2007 erläutert. Die Originaltexte der VDI 4100 sind im Kommentar grau hinterlegt, so dass auch immer der Richtlinientext vorliegt.

Schwerpunkte der Kommentierung:

  • Schallschutzstufen gegenüber fremden Wohnungen
  • Empfehlungen für die Schallschutzstufen 
  • Verbesserter Schallschutz innerhalb von Wohnungen
  • Vereinbarungen zum baulichen Schallschutz
  • Planung des Schallschutzes und der Schalldämmung

Das Buch wendet sich an Planer, Architekten, ausführende Firmen, Hersteller von Bauprodukten, akustische Berater, Bauherrn/Eigentümer sowie Investoren und Betreiber/Verwalter.


Peter Lein, Oliver Wolff
Beuth Kommentar
Erhöhter Schallschutz im Wohnungsbau - Kommentar zu VDI 4100:2012-10
1. Auflage2014, ca. 192 Seiten, A4, Borschiert
ca. 44,00 EUR
ISBN 978-3-410-24255-0
www.beuth.de

Auch erhältlich als
E-Kombi (Buch+E-Book): ca. 57,20 EUR

 

 

Dienstag 23. Dezember 2014 | Rainer Huth
Grafik: beuth-Verlag

Fachbuchvorstellung: DIN-Tachschenbuch 35/1 und 35/2: Schallschutz

Taschenbücher zu den DIN- und DIN EN/DIN EN ISO -Normen im Schallschutz: Anforderungen, Nachweise, Berechnungsverfahren, Bauakustische Prüfungen.

Grafik: beuth-Verlag

Der erste Band dieser Taschenbuch-Neuauflage zum Schallschutz vermittelt dem Leser einen umfangreichen Überblick über die relevanten Normen für diesen Bereich. Neben allgemeinen Grundlagen wie der DIN 4109-11:2010-05 mit Nachweisen zur Güte- und Eignungsprüfung sind hier auch detaillierte Festlegungen zu Messverfahren und Prüftechniken zu finden. Neben der DIN 4109 sind auch die Normen:

  • DIN 18005: Schallschutz m Städtebau
  • DIN EN 12354: Bauakustik: Berechnung der akustischen Eigenschafen von Gebäuden aus den Bateieigenchaften

enthalten. Insgesamt sind 17 Dokumente.


Beuth DIN-Taschenbuch 35/1
Schallschutz 1: Anforderungen, Nachweise, Berechnungsverfahren
13. Auflage 2011, ca. 428 Seiten, A5, Borschiert
ca. 98,00 EUR
ISBN 978-3-410-21771-8
www.beuth.de

Auch erhältlich als
E-Kombi (Buch+E-Book): ca. 117,60 EUR

Mit dem DIN-Taschenbuch 35/2 "Schallschutz 2 - Bauakustische Prüfungen" (ehemals DIN- Taschenbuch 468) erhält der Praktiker die relevanten Normen zu bauakustischen Prüfungen im Bereich Schallschutz. Neu aufgenommen wurden neben mehreren Berichtigungen die fünf Teile der DIN EN ISO 10140:2010-12 zur Messung der Schalldämmung von Bauteilen im Prüfstand. Das Buch enthält 35 Dokumente.

Lieder ist in dem 2011 erschienen Taschenbuch die DIN EN ISO 16283-1: 2014-06: Akustik - Messung der Schalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen am Bau - Teil 1: Luftschalldämmung (ISO 16283-1:2014). Diese kann aber vom beuth-Verlag gesondert bezogen werden.

Beuth DIN-Taschenbuch 35/2
Schallschutz 2: Bauakustische Prüfngen
2. Auflage 2011, ca. 688 Seiten, A5, Borschiert
ca. 158,00 EUR
ISBN 978-3-410-21774-9
www.beuth.de

Auch erhältlich als
E-Kombi (Buch+E-Book): ca. 117,60 EUR

 

 

Mittwoch 20. August 2014 | Rainer Huth

Bürgerbeitrag zur Zukunftswerkstatt Wohnen - Ringstraßen-/ Heerdesiedlung - Münster - Hiltrup-Ost

Nun steht der Termin Werkschau +Diskussion des ursprünglich als „Zukunftswerkstatt Wohnen – Ringstraßen- / Heerdesiedlung in Münster Hiltrup-Ost“ =Wohnumfeldverbesserung angekündigte Projekt mit neuer - ursprüngliche befürchtete Zielsetzung:...

Liebe Nachbarn!

Nun steht der Termin Werkschau +Diskussion des ursprünglich als „Zukunftswerkstatt Wohnen – Ringstraßen- / Heerdesiedlung in Münster Hiltrup-Ost“ =Wohnumfeldverbesserung angekündigte Projekt mit neuer - ursprüngliche befürchtete Zielsetzung: "Neues Wohnen im Bestand"  fest:

Fr, 07.11.2014: 16:00 h Begrüßung, Rundgang
Sa, 08.11.2014:  10:00 h - 12:00 h Diskussionsveranstaltung in der Aula

Ort: Aula Kant-Gymnasium, Westfalenstraße 203, 48165 Münster-Hiltrup

Infos unter: www.muenster.de/stadt/Stadtplanung


Die Reflektionen mit Anmerkungen zum Arbeitsgruppentreffen am 04.09.2014 der ehrenamtlich in der Gruppe "Infrastruktur und Quartiersentwicklung"  konnte von den Bürgern aus Zeitgründen nicht als Präsentation aufbereitet werden. Sie liegen dem Stadtplanungsamt seit dem 10.10.2014 vor.

Sie können die Reflektionen zum Arbeitsgruppentreffen aber hier online nachlesen.

Reflektionen mit Anmerkungen zum Arbeitsgruppentreffen am 04.09.2014

Anmerkungen von Frau Dr. Kreft-Kettermann (Stadtplanungsamt)

Für den Laien sind an diese Stelle einige Begriffe, die vom Stadtplanungsamt offenbar so verwendet werden:

einwickeln = verdichten

Potential = Welchen Fleck Erde kann man noch bebauen?

 

Den Stand zum Bürgerbeitrag, wie er am 04.09.2014 besprochen wurde und die Anregungen sind nachfolgendveröffentlicht.

[Arbeitsfassung des Bürgerbeitrages zum Download...]

 

Diskutierte Vorschläge:

TOP 1: Leitgrundsatz:

Homogene Struktur des Viertels muss erhalten bleiben!

Der Schutz des Viertels durch den Bebauungsplan hat sich bewährt und darf nicht angetastet werden!

Gerade die homogene Struktur, der bestehende Bebauungsplan und die angemessenen Grundstücksgrößen haben das Viertel in den letzten Jahrzenten vor einer Zersiedlung und vor einer Zerstörung des angenehmen Wohnumfeldes bewahrt.

Es war gerade hier jungen Familien mit Kindern möglich, noch Immobilien zu noch bezahlbaren Preisen zu erwerben. Der in dem Viertel erfolgreiche Generationswechsel erfolgt entsprechend der Entstehungszeit der Gebäude, ausgehend von den Bauten der 50iger bis zu Bauten aus den 80iger Jahren. Die Notwendigkeit eines Eingriffes durch die "Stadtplaner" wird von weiten Teilen der Bewohner nicht gewünscht und wird für nicht erforderlich gehalten.

Die bestehenden Gebäude sind gerade dazu geeignet, Mehrgenerationshaushalte aufzunehmen und in den Erdgeschossen barrierefreie Wohnbereiche zu schaffen, wie es viele Beispiele belegen. An den Bedarf angepasste Veränderungen und Sanierungen sind auch im Rahmen des Bebauungsplanes möglich.

Ein Eingriff in die Struktur würde das Erfolgsmodell zerstören! Schon die Ankündigung kann zu Spekulationskäufen, Investitionsstopp und zur "Zwischenvermietung" bis zum Abriss führen! Es ist ein klares Bekenntnis des Stadtplanungsamtes und der Politik zum bestehenden Bebauungsplan erforderlich, um weiteren Schaden, der durch die Aktion "Zukunftswerkstatt" bereits entstanden ist, abzuwenden. Punktuelle Betrachtungen von An- und Umbauten wären stadtplanerisch zu kurz gegriffen. Wissenschaftlich bliebe so das Projekt hinter der vorliegenden Arbeit von Felix Schrader aus 2005 zurück, was den Aufwand nicht rechtfertigen würde.

TOP 2:

Eigengenutzte Häuser Vorrang vor
„Investorenmodellen“ !

Bei Abweichungen vom Bebauungsplan muss der selbst genutzte Wohnraum gewürdigt werden.

Bei der ersten Sitzung der „Zukunftswerkstatt“ wurde von einem Bürger beklagt, dass er als „einfacher“ Eigentümer dogmatisch den Bebauungsplan einhalten musste, aber einem Wohnungsunternehmen weitreichende Abweichungen gestattet wurden.

Zum Schutz vor „Heuschrecken“ muss hier ein Umdenken von der beobachteten Praxis stattfinden.

Abweichungen im Rahmen des Bebauungsplanes sollten eher möglich sein, wenn:

  • Der Wohnraum wirklich selbst genutzt wird.
  • Eine gute Einfügung gegeben ist und das Einvernehmen mit der Nachbarschaft vorliegt.
  • Eine wirklich gute Architektur erreicht wird.

Abweichungen, die das Gefüge zerstören und nur auf „Verdichtung“ und Maximierung des Gewinns durch maximale Grundstücksausnutzung abzielen, müssen weiterhin ausgeschlossen bleiben!

Es gibt keinen Grund für die Änderung des Bebauungsplanes – und sie wird auch nicht gewünscht! 

TOP 3:

„Senioren 2.0“ brauchen VDSL ! (mit > 50Mbit/s)

Wenn sich der VDSL Ausbau weiter verzögert, sollte die Stadt schnelle WLAN-Hot-Spots bereitstellen. 

Die im Viertel extrem geringe, verfügbare DSL-Bandbreite ist heutzutage auch ein Entscheidungskriterium für oder gegen ein Wohngebiet. Die Telekom hat für Hiltrup den VDSL-Ausbau angekündigt. Die Politik sollte sicherstellen, dass die Ringstraßen- und Heerdesiedlung dabei ist. Sollte sich der Ausbau verzögern, wäre es als Infrastrukturmaßnahme zu begrüßen, wenn die Stadt schnelle WLAN-Hot-Spots in der Ringstraßen- / Heerdesiedlung einrichtet, bis VDSL mit  mindestens 50 Mbit/s anliegt.

Auch Senioren greifen verstärkt zu Smartphone oder Tablet. Gerade Senioren kann das Internet eine Hilfe sein, wenn es auch soziale Kontakte nicht ersetzen kann. Für viele Anwendungen ist eine gewisse Geschwindigkeit des Netzes erforderlich, die derzeit fehlt.

Ob die Unterstützung bei Lieferservice, mobiler Dienste, Kultur- und Bildungsangeboten, Kommunikation in vielen Bereichen kann das Internet unterstützen. Auch regionale Lieferangebote können mit Unterstützung der Wirtschaftsförderung Münster  ausgebaut werden (z.B. ein „online-Marktbesuch“, „online Einkaufen im Stadtviertel“, ...) .

Auch bestehende Projekte, wie „preiswerter Wohnen durch Hilfe“ sind leichter umsetzbar, wenn das auch von jungen Leuten benötigte schnelle Internet verfügbar ist. Für Elternteile ist die Kinderbetreuung einfacher, wenn ein schnelles Internet „Home-Office“ – Lösungen mit Anbindung an den Firmenserver ermöglicht.

TOP 4:

Mobile Pflege in den eigenen vier Wänden

Anbindung der Pflege an das in Hiltrup-Ost geplante Altenpflegeheim 

Gemäß dem Antrag der SPD (A-H/0002/2014 vom 18.02.2014) wird in Hiltrup-Ost ein Grundstück von 3000m² für ein Altenpflegeheim gesucht, dass in der betrachteten Ringstraßen- / Heerdesiedlung nicht zur Verfügung steht – wenn man dafür keinen Wald abholzen will.

Dass die Ringstraßen- / Heerdesiedlung nicht in Frage kommt und nicht geeignet ist, wurde mir schon von einem Vertreter der antragstellenden Partei versichert. Die geplante Errichtung eines solchen Objektes in Hiltrup-Ost (aber eben nicht in der Ringstraßen- / Heerdesiedlung) muss dennoch mit betrachtet werden und kann auch dem Viertel indirekt nutzen.

Der Wunsch der meisten Menschen möglichst lange in den eigen vier Wänden zu leben, ist auch ein Trend in der Pflege. Mobile Pflegedienste können hier an das in einem anderen Viertel von Hiltrup-Ost geplante Altenpflegeheim angebunden werden.

Gekoppelt mit Mehrgenerationen-Modellen ist es so älteren Menschen erheblich länger möglich, in den eigenen vier Wänden zu leben.

Einer Änderung des Bebauungsplanes bedarf es hierfür nicht!

TOP 5:

Unterstützung Älterer bei Vermietung durch die Stadt

Unterstützung bei der Verwaltung / Betriebskostenabrechnung und Schutz vor Mietnormaden 

Ältere Menschen sind oft mit einer Hausverwaltung und den immer stärkeren Anforderungen an eine Betriebskostenabrechnung überfordert. Hier kann die Stadt helfen, indem Sie älteren Menschen über ihre städtischen Wohnungsunternehmen preiswerte Hausverwaltungs- / Hausmeister- und Betriebskostenabrechnungen-Service-Leistungen anbietet.

Besonders heikel ist es für ältere Menschen, wenn sie an „Mietnormaden“ geraten. Hier könnte die Stadt (ggf. mit Partnern) durch Bürgschaften und einer Art „Versicherung“ gegen Schäden durch „Mietnormaden“ helfen.

Älteren Menschen könnte so geholfen werden, Teile ihres Hauses an junge Familien zu vermieten.

Es ist auch ein Kopplung mit Projekten „Hilfe für preiswerte Miete“ möglich.

So kann sich auch die Versorgungslage der Älteren entspannen, wenn z.B. ein paar Dinge durch die Mieter mit dem Wocheneinkauf mitgebracht werden.
 
Einer Änderung des Bebauungsplanes bedarf es hierfür nicht!

TOP 6:

Information über Förderungen beim barrierefreien Ausbaues

Aufnahme der Beratung in das Förderprogramm der Stadt zur Energieeinsparung und Altbausanierung 

Die Stadt Münster hat ein kommunales Förderprogramm zur Energieeinsparung und Altbausanierung, dass an eine umfassende Beratung der Eigentümer gebunden ist.

Bei der kfw gibt es Fördermöglichkeiten, wenn Wohnungen barrierefrei umgebaut werden.

Die Stadt Münster könnte das Beratungsangebot der Energieeinsparung und Altbausanierung um den Baustein:

  • Beratung beim barrierefreien Umbau

erweitern.

Eventuell sind auch Spielräume für zusätzliche kommunale Förderungen vorhanden.

Einer Änderung des Bebauungsplanes bedarf es hierfür nicht! 

 

TOP 7:

Ausbau lokaler Lieferdienste

Prüfen, ob es möglich ist, online-Bestellmöglichkeiten von regionalen Unternehmen anzubieten. 

Wenn im Alter der Marktbesuch zu beschwerlich wird, können sich Senioren 2.0 künftig mit ihrem Tablet bei verschiedenen Marktständen „einwählen“, im „online-Dialog“ mit dem Verkäufer Ware einkaufen und nach Hause liefern lassen.

Auch ein „online“-Bummel über die Marktallee ist kein Problem. Die Ware wird dann bequem geliefert.

Inwieweit das wirtschaftlich tragbar ist, bleibt abzuwarten. Es lohnt aber sicher, darüber mit der Wirtschaftsförderung und interessierten Unternehmen nachzudenken.

Schneller umsetzbar sind sicher Unterstützungen für mobile Lieferdienste: „Eiermann“, „Tiefkühllieferungen“, „mobiler  Friseur“...

„Tante Emma“ Läden in dem Viertel haben sicher leider keine realistische Chance, da sich die Kaufgewohnheiten und der Markt geändert haben.

Einer Änderung des Bebauungsplanes bedarf es hierfür nicht!

TOP 8:

Spielplätze erhalten!

Die regelmäßigen Bemühungen der Stadt zur Schließung von Spielplätzen müssen aufhören! 

Mit einer bemerkenswerten Regelmäßigkeit versucht(e) die Stadt 2011 und 2013 einen Spielplatz in der Heerde-Siedlung zu schließen. Ist die „Zukunftswerkstatt“ ein versteckter neuer Anlauf? Hoffentlich nicht! Die Bürger werden wachsam sein!

Die Spielplätze in der Siedlung müssen erhalten bleiben!

Sie sind derzeit im Bebauungsplan verzeichnet und damit durch den Bebauungsplan geschützt.

Eine Änderung des Bebauungsplanes darf hier nicht erfolgen!

 

TOP 9:

Kindergartenplätze und U3-Betreuungsplätze ausbauen!

Dieses Jahr fehlen in der Stadtzelle entsprechende Plätze. 

Dieses Jahr fehlen plötzlich massiv Kindergarten- und U3-Betreuungsplätze in Hiltrup-Ost.

Ein Beleg für die deutliche Verjüngung des Viertels und dafür, dass die Statistik der Entwicklung nicht sachgerecht gefolgt ist. Die Plätze wurden nach den „Zahlen“ geplant, die offenbar unzutreffend sind.

Die Entwicklung wird sich in den nächsten Jahren und auch in dem Grundschulbedarf fortsetzen.

Die Stadt muss hier mit einem entsprechenden Ausbau reagieren, zumal es mittlerweile ein Recht auf wohnortnahe Kinderbetreuung gibt.

Einer Änderung des Bebauungsplanes bedarf es hierfür nicht!

 

TOP 10:

Keine Erschließungskosten für Bürger

Kanalausbau, Autobahnanschluss, höhere Einwohnerzahl im Viertel dürfen keine neuen Erschließungen verursachen. 

Beim Kanalausbau ist derzeit die Variante 5 die Vorzugsvariante, die eine zusätzliche Rampe am Osttor vorsieht. Zusammen mit ggf. höherem Verkehrsaufkommen durch den Autobahnanschluss in Amelsbüren, können bei steigenden Einwohnerzahlen und einhergehend mit entsprechend höherem Verkehrsaufkommen bauliche Maßnahmen zur verkehrstechnischen Erschließung der Ringstraßen- /Heerdesiedlung erforderlich machen.

So können z.B. längere Abbiegespuren erforderlich werden, um Rückstau zu vermeiden.

Die Stadt sollte den Bürgern hier versichert, dass die Kosten solcher Maßnahmen nicht auf die Anwohner als Erschließungskosten umgelegt werden.

Einer Änderung des Bebauungsplanes bedarf es hierfür nicht!

TOP 11:

Absenkung Bürgersteige

 
wurde zum Ortstermin diskutiert
Ergebnis: Kaum Bedarf, zu teuer, zu hohe Umlagekosten
Sanierungen von Gehwegen sollten immer so erfolgen, dass keine
Anliegerbeiträge entstehen.

TOP 12:
Hochwasserschutz
Eine weitere Versiegelung durch eine Verdichtung muss verhindert werden.

Infos für Bürger, wie die Grundstücke besser gestaltet werden können, um künftig Hochwasserschäden zu vermeiden.

TOP 13:
Verkehrskonzept – Generationswechsel bringt auch mehr Autos
(zusätzliche Verdichtung würde dann zu Problemen führen!)

Erhöhte Belastung für die beiden einzigen Einfahrtsstraßen (Föhrenweg + Ringstraße) und auch für Zedernweg, Ulmenweg als „Sammelstraßen“. Bei Verdichtung zusätzlich: Parkprobleme

TOP 14:
Behindertengerechter Zugang zum Bahnhof Hiltrup – mit 2 Aufzügen


Derzeit ist von der Bahn nur 1 Aufzug an Gleis 2 geplant. Großer Umweg über lange Rampe für Busan¬reisende mit Fahrtrichtung Münster und für Anwohner, die aus Hiltrup-Ost den Kulturbahnhof nutzen wollen. 2 Aufzüge erleichtern gehbehinderten auch den Weg zur Marktallee. Auf den 2. Aufzug sollte bei der Bahn gedrängt werden.

TOP 15:

Verkehrsanbindung der Siedlung an die Prinzbrücke Entflechtung Radfahrer/Autos, wenn die Prinzbrücke doch erhalten bleibt (vgl. BV-Sitzung 18.08.2014)

TOP 17:

Direkter Radweg am Kanal entlang bis in die Stadt
Der Radweg wird derzeit an einer Stelle vom Kanal weg geführt und die Anbindung auf der Stadtseite ist nicht optimal. Verbesserungen wären hier wünschenswert.

TOP 18:
Erfolgreiche Stadtplanung in der Ringstraßen-/Heerdesiedlung (bevor die Zukunftswerkstatt kam) kann Vorbild sein!

Die Ringstraßen-/Heerdesiedlung mit der jetzt schon gesunden Struktur, dem derzeit optimal verlaufendem Generationswechsel und den vielen Mehrgenerationenhaushalten sollte Vorbild auch für andere Stadtteile sein und nicht durch Verdichtung zerstört werden!

 

 

 

 

 

Rainer Huth

 

 

 

Mittwoch 30. Juli 2014 | Rainer Huth
Grafik: Werner-Verlag

Fachbuchvorstellung: Schneider: Bautabellen für Ingenieure mit Berechnungshinweisen und Beispielen - 21. Auflage 2014

Das Standardwerk für Ingenieure!

 

Schneider Bautabellen, seit 40 Jahren das Standardwerk für jeden Bauingenieur, jetzt in aktualisierter Neuauflage 2014.

Grafik: Werner-Verlag

Neu oder wesentlich überarbeitet in der 21. Auflage:

 - Lastannahmen bei menscheninduzierten Schwingungen
 - Straßenbrücken in Massivbauweise
 - Traggerüste
 - Mauerwerksbau gemäß EC 6
 - Glasbau gemäß DIN 18008, Teil 1 bis 5
 - Holzbau – neue Brettschichtholzklassen gemäß DIN EN 14080
 - HOAI 2013

Interessenten:

Bauingenieure, Studierende des Bauingenieurwesens, Architekten, Bautechniker
Baubehörden, Baufirmen, Ingenieurbüros. 

Die 21. Auflage ist auch wieder mit Daumenregister.

 

Sandra Krüger

 

Schneider
Bautabellen für Ingenieure
mit Berechnungshinweisen und Beispielen
neu herausgegeben von Prof. Dr.-Ing. Andrej Albert
21. Auflage 2014, Werner Verlag, 1.616 Seiten, gebunden
ca. 49,00 EUR
ISBN 978-3-8041-5257-1
www.werner-verlag.de
und
ISBN 978-3-8462-0304-0
www.bundesanzeiger-verlag.de

Mittwoch 30. Juli 2014 | Rainer Huth
Grafik: beuth-Verlag

Fachbuchvorstellung: Landgraf, Holschemacher: Bewehrungskonstruktion nach Eurocode 2

Die Konstruktion von Bewehrungen gehört zu den anspruchsvollsten Aufgaben im Bauingenieurwesen. Während in den meisten Fachpublikationen zum Thema Stahlbetonbau die Berechnung und Bemessung im Mittelpunkt steht, liegt der Schwerpunkt dieses...

Grafik: beuth-Verlag

Die Konstruktion von Bewehrungen gehört zu den anspruchsvollsten Aufgaben im Bauingenieurwesen. Während in den meisten Fachpublikationen zum Thema Stahlbetonbau die Berechnung und Bemessung im Mittelpunkt steht, liegt der Schwerpunkt dieses Buches auf der Darstellung konstruktiver Bewehrungsregeln. Deren Umsetzung ist elementare Voraussetzung dafür, dass die nach DIN EN 1992 nachgewiesenen Beanspruchungen vom Tragwerk überhaupt aufgenommen
werden und qualitativ hochwertige, dauerhafte und wirtschaftliche Bauteile entstehen können.

Das Buch liefert eine praxisnahe und umfassende Darstellung konstruktiver Bewehrungsregeln nach Eurocode 2. Neben den theoretischen Grundlagen geben viele Praxisbeispiele wertvolle Anregungen für die tägliche Arbeit. Das Autorenteam legte besonderen Wert auf Genauigkeit und Aktualität der behandelten Inhalte, so dass der Anwender mit diesem Werk über die entscheidenden aktuellen Informationen verfügt.

Mit seinen über 100 Abbildungen, den detaillierten ganzseitigen Konstruktionsbeispielen und zahlreichen Tabellen wendet sich der Titel vor allem an Studierende des Bauingenieurwesens, Tragwerksplaner, Prüfingenieure und Technikerschulen Bau.

Sandra Krüger


Landgraf, Holschemacher
Bewehrungskonstruktion nach Eurocode 2
1. Auflage 2014, beuth-Verlag, 228 Seiten, 24 x 17 cm, broschiert
ca. 28,00 EUR
ISBN 978-3-410-23187-5
www.beuth.de

Auch erhältlich als
E-Book im Download: ca. 28,00 EUR